Presseecho

Was der Berliner Wirtschaft bisher nur angedroht ist, wird im Stadtstadt Bremen zum Jahreswechsel eingeführt. Hier spricht man von einer Ausbildungsumlagein der Hansestadt vom Ausbildungsfonds. Zweck und Funktionsweise sind dabei im Wesentlichen gleich: Da in Bremen wie Berlin die Ausbildungsquote zu gering ist, sollen alle Unternehmen eine Abgabe zahlen. Betriebe, die genügend ausbilden, werden aber am Ende wieder entlastet. So sollen die Unternehmen zu einem größeren Einsatz für die betriebliche Ausbildung bewegt werden.

Um dem Fachkräftebedarf in der Hauptstadt zu begegnen, soll die Zahl der Auszubildenden um 2000 erhöht werden. Von 32 535 besetzten Stellen, die am 31. Dezember 2023 gemessen wurden, auf 34 535 Stellen am 31. Dezember 2025. Zuvor war das noch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU genannte Feststellungsdatum vom 31. April 2025 zweimal verschoben worden.

Mit dem senatsgeführten Bündnis für Ausbildung aus Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und Arbeitsagentur hat man sich auf einen 47 Maßnahmen starken Katalog verständigt, mit dem man das Ziel der 2000 Stellen erreichen will. Die aktuelle Entwicklung zeigt aber in die falsche Richtung. So verzeichnet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das die Zahlen für das Bündnis für Ausbildung bereitstellt, 2024 einen abermaligen Rückgang an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Seit 2013 ist die Zahl von 16 800 auf 14 600 gesunken. Die Zahl der angebotenen Stellen hat sich seit letztem Jahr um 1,4 Prozent auf 15 700 Stellen verkleinert und kann die ebenfalls um 2,1 Prozent gesunkene Nachfrage nach 19 000 Stellen bei Weitem nicht auffangen. Bei der Angebot-Nachfrage-Relation steht Berlin laut BIBB mit 83,1 Prozent bundesweit an letzter Stelle.

Es deutet also wenig auf eine Umkehr der seit Jahren anhaltenden Ausbildungsplatzentwicklung hin. Vielmehr wird es immer wahrscheinlicher, dass ab 2026 das von der Berliner Arbeitsverwaltung entwickelte Gesetz zur Ausbildungsplatzumlage zum Einsatz kommen wird. Bereits jetzt arbeite man an dem auf die Sozialdemokrat*innen zurückgehenden Gesetz, damit es – sollte man die 2000 zusätzlichen Auszubildenden nicht erreichen – »ohne Zeitverzögerung« umgesetzt werden könne, wie Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) im April sagte.

Dass ein solches Projekt rechtlich möglich ist, zeigt ein Blick nach Bremen. Dort hat der Staatsgerichtshof, das Bremer Verfassungsgericht, den Ausbildungsfonds in einem jüngsten Urteil rechtlich abgesegnet. Entgegen der Klagen etlicher Berufsverbände und der Unmutsbekundungen von CDU und SPD urteilte das Gericht, dass es angesichts der niedrigen Anzahl an Ausbildungsbetrieben und -plätzen durchaus verfassungskonform sei, ein solches Gesetz zu erlassen. Der Präsident des Gerichts verwies in der Urteilsbegründung explizit auf das Angebot-Nachfrage-Verhältnis. Bremen werde hierfür nach Berlin der zweitschlechteste Wert zugewiesen. Es sei zudem im Interesse der Unternehmen. Und: »Den Arbeitgebern kommt die historische gewachsene Aufgabe der Ausbildung zu«, begründete der Präsident des Gerichts das Urteil. Auch die Höhe der Abgabe sei verhältnismäßig.

Das Gesetz, welches 2023 unter Arbeitssenatorin Kristina Vogt (Linke) verabschiedet wurde, sieht vor, dass Unternehmen 0,27 Prozent der Arbeitnehmerbruttolöhne in den Fonds einzahlen und pro Auszubildende*n 2250 Euro zurückbekommen. Bei Gesetzesverstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro. Betriebe, deren Löhne 150 000 Euro pro Jahr unterschreiten, können sich von der Abgabe befreien lassen. Mit einer Beispielrechnung will der Bremer Arbeitssenat verdeutlichen, wie kleine Betriebe von der Umlage profitieren. So würde ein großer Betrieb mit 93 Angestellten und sechs Auszubildenden 13 366 Euro Abgaben zahlen und 13 500 Euro Ausgleichszahlungen bekommen. Ein Betrieb mit fünf Angestellten und einem Auszubildenden würde lediglich 719 Euro zahlen, bekäme aber 2250 Euro.

In Berlin blieb das Bremer Urteil derweil nicht unbeachtet. »Die positive Gerichtsentscheidung in Bremen zur Ausbildungsumlage ist zu begrüßen«, erklärte etwa der SPD-Abgeordnete Sven Meyer. Das sei ein wichtiger Schritt, um die duale Ausbildung für die künftigen Herausforderungen zu stärken. Die Übertragbarkeit auf Berlin bleibe aber abzuwarten. Die Grünen-Abgeordnete Tonka Wojahn erklärte, dass der Maßnahmeplan des Bündnisses für Ausbildung die Situation nicht verbessert habe, »im Gegenteil: Immer mehr Jugendliche bleiben ohne Ausbildungsplatz«, teilte die Fraktionssprecherin für Aus- und Weiterbildung mit. »Wir fordern den Senat auf, sofort zu handeln und eine solidarische Ausbildungsumlage für Berlin einzuführen«, erklärte Wojahn.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg verweist indes auf die in einigen Branchen per Tarifvertrag gelebte Tradition der Ausbildungsumlagen, etwa in der Baubranche, wo die Umlage seit den 70er Jahren gilt, und im Garten- und Landschaftsbau. Nele Techen, stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, nennt zudem das jüngste Beispiel für eine tarifliche Umlage: »Die Tischlerinnung hat in Berlin die Initiative ergriffen und mit der Gewerkschaft IG Metall eine entsprechende tarifliche Vereinbarung für eine Umlage abgeschlossen.« Techen appellierte an die Berliner Wirtschaftsverbände, in einen konstruktiven Dialog für einen Berliner Ausbildungsfonds einzutreten.

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Die Fachkräftelücke in Berlin ist gewaltig. Bereits heute fehlen laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin 90 000 Fachkräfte, 2030 könnten es 261 000 sein. Um die Lücke zu schließen, will die IHK ausländische Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt der Hauptstadt gewinnen. Dazu werden Pläne für ein Ausbildungszentrum in Berlins Partnerstadt Windhoek, Hauptstadt von Namibia, vorangetrieben. Das Beispiel soll dann in anderen Regionen Schule machen.

Die IHK hält es für möglich, dass Anfang 2026 mit der Ausbildung begonnen werden kann. Ziel sei ein Potenzial von bis zu 3000 Abschlüssen pro Jahr. Das sagte Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin, zu »Table Media«. Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Namibia mit rund 40 Prozent sehr hoch. Die Bürgermeisterin von Windhoek, Queen Kamati, habe immer wieder betont, dass daher ein Eigeninteresse Namibias an der Kooperation bestehe, so Stietzel. Während der Ausbildung sollen die Azubis Deutsch lernen. Man wolle sich auf Berufe konzentrieren, die besonders dringend gebraucht werden. Dazu zählen Bereiche wie Unternehmensdienstleistungen und Gastgewerbe, aber auch Berufsbilder aus Industrie und Handwerk, sagte Stietzel. Zunächst würden deutsche Ausbilder*innen eingesetzt, mit der Zeit dann namibische Ausbilder*innen weiterqualifiziert.

Aus einer Antwort der Senatswirtschaftsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Sven Meyer, die »nd« vorab vorliegt, geht hervor, dass erst noch geprüft werden muss, inwiefern eine duale Ausbildung gemäß deutschen Standards realisierbar ist. »Nach aktuellem Planungsstand erwartet die IHK, dass die Kosten einer Ausbildung in Namibia, unter denen in Deutschland liegen werden«, hatte der Senat bereits im Oktober auf eine Anfrage der AfD-Fraktion geantwortet. Wie der Senat weiter mitteilt, sollen die Kosten der Ausbildung durch die Unternehmen, etwa in Form von Stipendien, durch Bildungskredite oder durch die Auszubildenden selbst finanziert werden.

»Eine Eigenfinanzierung oder ein Stipendium birgt die Gefahr, dass schon privilegierte junge Menschen dem namibischen Arbeitsmarkt entzogen werden und eben keine Qualifizierung der bisher Unqualifizierten stattfindet«, kritisiert Meyer gegenüber »nd«. Der Fraktionssprecher für Arbeit erklärt weiter, dass gerade die Refinanzierung von Darlehen oder Krediten die Ausgebildeten dazu drängen dürfte, eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Solche Finanzierungskonzepte würden also den sogenannten Braindrain begünstigen, während die Unternehmen gleichzeitig Kosten sparen. »Es ist nicht ausgeschlossen, dass am Ende die Berliner Wirtschaft, die in der Hauptstadt zu wenig ausbildet, hier auf die kostengünstigere Quelle für Fachkräfte zurückgreift«, sagt Meyer.

Er plädiert stattdessen für ein Ausbildungsgehalt, wie es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Jedoch müsse auch dann bestimmt werden, welches Verhältnis von Ausgebildeten, die nach Deutschland migrieren, und solchen, die in der Heimat verbleiben, als ausgewogen und anzustreben gilt. Auch müsse geklärt werden, durch welche Maßnahmen dieses Verhältnis sichergestellt werden soll.

Für das Ausbildungszentrum der IHK sind derlei Regelungen offenbar nicht vorgesehen. Präsident Stietzel beruft sich stattdessen auf »Erfahrungswerte«, wonach rund 20 Prozent der Ausgebildeten nicht das Land verlassen würden. Allerdings: »Es ist unsere Intention, dass 100 Prozent der Ausgebildeten auf dem Berliner Arbeitsmarkt landen könnten«, sagte Stietzel. Mittelfristig soll das Projekt aber auch Unternehmen der ehemaligen deutschen Kolonie offenstehen.

Nach Vorlage der von Meyer erhobenen Kritik erklärte die IHK »nd«, sie setze auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Gestaltung internationaler Ausbildungsprojekte. Mit dem Zentrum in Windhoek soll auch der lokale Arbeitsmarkt in Namibia gestärkt werden. Es sei zudem nur als »eine Ergänzung zu den zahlreichen Aktivitäten der IHK Berlin zur Förderung der dualen Ausbildung in Berlin« zu verstehen. Nicht nur privilegierten Gruppen, sondern gerade auch Personen aus bildungsfernen Schichten sollten Möglichkeiten zur Entwicklung aufgezeigt werden, teilte die IHK mit.

Medienberichten zufolge zählt die IHK die Stadt Windhoek, das Wirtschaftsministerium Namibias und den Berliner Senat zu den Partnern des Projekts. Der Senat lässt jedoch wissen, es gebe keine formelle Unterstützung. Man sei vor dem Hintergrund der Städtepartnerschaft lediglich im Austausch, teilte ein Sprecher »nd« mit. »Die tatsächliche Machbarkeit und die Vereinbarkeit des Projekts mit den Belangen und Gegebenheiten vor Ort bedürfen indes noch der näheren Betrachtung und Darlegung durch die IHK, bevor durch den Senat geklärt werden kann, ob das Projekt unterstützt wird.«

Link zum nd

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SPD zum Haushalt: »Die soziale Frage war eine leitende Frage«

Der SPD-Abgeordnete Sven Meyer über die Auswirkungen des gekürzten Haushalts für Berliner Beschäftigte

Sie schreiben in einer Pressemitteilung, dass Sie vom Senat trotz Kürzungshaushalt erwarten, dass die Tarifverträge eingehalten werden. Besteht denn Grund zur Sorge?

Wir haben den Posten »Pauschale Tarifvorsorge« in Höhe von 50 Millionen Euro gestrichen. Daraufhin hatten Beschäftigte und Gewerkschaften befürchtetet, dass nun laufende oder künftige Tarifabschlüsse nicht mehr finanziert werden. Das ist nicht der Fall, denn grundsätzlich obliegt die Refinanzierung von Tarifverträgen dem Einzelplan des jeweiligen Ressorts. Der gestrichene Posten war ein Sicherungstopf, der mit anderen Rücklagen aufgelöst wurde.

Sie lobbyieren für die Beschäftigten. Welches Urteil zum Haushalt stellen Sie dem Senat aus dieser Perspektive aus?

Wir standen vor der Mammutaufgabe, drei Milliarden – fast zehn Prozent des Haushalts – einzusparen. Das hat zu harten Einschnitten geführt, deren Folgen wir gar nicht absehen können. Dennoch bin ich wirklich überrascht, auch beeindruckt, was die Haushälter aufgestellt haben, gerade im Bereich Arbeit und Soziales. Jetzt müssen wir schauen, wie wir die Härten in der Jugendarbeit und der Kultur abfedern. Das Problem ist nicht der Senat, sondern die Schuldenbremse auf Bundesebene: Entweder die wird aufgeweicht oder Kommunen und ganze Länder werden totgespart.

Der DGB kritisiert, dass das Haushaltsloch zu wenig durch neue Einnahmen gestopft wurde. Dahinter steht die Frage: Wo wird gespart und wem verlangt man Beiträge ab? Sehen Sie die soziale Frage ausreichend berücksichtigt?

Die soziale Frage war eine leitende Frage der Kürzungen. Wir haben nicht zehn Prozent pauschal gestrichen. Den sozialen Bereich haben wir überproportional geschützt, dass es eben zu weniger Schließungen kommt, zu weniger Abschmelzung im sozialen, im Jugendbereich, in Betreuung kommt. Hier hat man wirklich politisch gespart.

Viele freiberufliche Lehrkräfte an Musik- und Volkshochschulen, deren Beschäftigung ein Gericht als weitgehend illegal eingestuft hat, forderten 20 Millionen Euro mehr, damit sie fest angestellt werden können. Daraus wurde nichts. Ist der jetzige Weg über den Bund, der eine rechtliche Absicherung des Status quo bringen soll, alternativlos?

Tatsächlich muss ich sagen, ich warte immer noch auf konkrete Zahlen. Wir müssen seriös durchrechnen, wie viel eine Festanstellung von Lehrer*innen kostet und welchen Stundenumfang wir abdecken könnten. Ich bin da eher optimistisch, dass es prinzipiell möglich wäre. Grundsätzlich habe ich immer gesagt, dass das Herrenberg-Urteil auch eine Chance für Veränderung ist.

Es gibt nun einen Tarifvertrag Hauptstadtzulage. Insbesondere Beschäftigte von Betrieben, die den Tarifvertrag nur anwenden, und freie Träger haben auf Berücksichtigung gehofft. Worauf können die sich jetzt einstellen?

Ob der TV Hauptstadtzulage als Ergänzung des Tarifvertrags der Länder zu werten ist und somit für alle Anwender gilt, ist eine rechtliche Frage, zu der es verschiedene Rechtsauffassungen gibt. Das muss daher auch rechtlich geklärt werden. Zu den freien Trägern: Im Rahmen der finanziellen Lage wird es sehr schwer, noch zusätzlich sozusagen auf freiwilliger Basis die Hauptstadtzulage zu zahlen.

Schwarz-Rot hat die Rückführung von outgesourcten Landesbeschäftigten vereinbart. Wo ist das noch realistisch?

Dort, wo eine Tarifeinheit schon besteht – am Technikmuseum oder bei der Berlin-Transport, ist es keine Geldfrage. Hier könnte durch Synergieeffekte sogar gespart werden. Der Senat hingegen ist der Meinung, dass eine Reintegration weitere Kosten generiert. Eine Rückführung der Töchter von Charité und Vivantes würde hingegen, dadurch dass das Lohngefälle ausgeglichen werden muss, wohl tatsächlich Kosten verursachen. Aber auch da müssen wir halt noch mal wirklich in die Zahlen gehen, zumal auch hier Lohnangleichungen anstehen und wir im Wort stehen. Angesichts der finanziellen Lage sehe ich aber nicht, dass wir da demnächst viel Bewegung haben werden, wo hohe Kosten auf uns zukommen, auch wenn es eindeutig ein wichtiges Ziel der Koalition ist.

© nd-aktuell.de vom 21.November 2024

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Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert trotz der Milliardeneinsparungen, dass der Senat Tariferhöhungen für die Beschäftigten der freien Träger finanziert. „Ich erwarte, dass die jeweiligen Senatsverwaltungen die Tarifsteigerungen in ihren Plänen, wie schon in der Vergangenheit, weiterhin einpreisen“, Sven Meyer, Sprecher für Arbeit bei der SPD-Fraktion.

„Auch wenn das leider bedeutet, dass es in einzelnen Bereichen zu schmerzhaften Konsolidierungen kommen wird, wird mit den Tarifverträgen auch künftig sichergestellt, dass die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien eingehalten werden.“

Das Problem: Laut der Streichliste von CDU und SPD soll genau an dieser Stelle gespart werden. Die sogenannte „Pauschale Tarifvorsorge“ über 50 Millionen Euro entfällt 2025 komplett. Auf diese Vorsorge mussten die Senatsverwaltungen bei Tarifanpassungen in der Vergangenheit in aller Regel zurückgreifen, weil das Geld in ihren eigenen Etats nicht ausreichte.

Wie die Finanzierung auch ohne diese Vorsorge gelingen soll, ist offen. Würden die Senatsverwaltungen – betroffen sind insbesondere Bildung, Soziales und Gesundheit – die Mittel aus ihren eigenen Etats stemmen, müssten sie zusätzlich zu den ohnehin schon beschlossen Kürzungen sparen. „Es kann sein, dass es dann woanders Leistungskürzungen geben wird“, sagte auch Meyer dem Tagesspiegel.

Die Träger gehen, wie berichtet, davon aus, dass das Geld vom Senat nicht wie geplant fließt. Die vertraglich vorgesehenen Tarifsteigerungen müssten die Träger dann finanzieren, indem sie ihr eigenes Angebot zusammenstreichen oder Mitarbeitenden kündigen.

Link zum Tagesspiegel

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Technikmuseum: Zum Outsourcing verpflichtet

Das Technikmuseum prüft Privatisierung des Wachschutzes, es drohen eklatante Folgen – für Beschäftigte und das Land Berlin

Klingt zunächst völlig ermüdend, könnte aber die Beschäftigungs- und Vergabepraxis des Landes Berlin auf den Kopf stellen: Die Wirtschaftsprüfung für das Technikmuseum kommt wiederholt zu dem Schluss, dass die Stiftung Deutsches Technikmuseum gegen das Beihilferecht verstoßen könnte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssten in der Folge womöglich viele Arbeiten, die bisher innerhalb der landeseigenen Betriebe verrichtet wurden, fremdvergeben, sprich outgesourct werden. Dies beträfe Museen, Wohnungs- und Verkehrsunternehmen.

Konkret geht es um die 100-prozentige Tochter des Technikmuseums, der T&M Technik und Museum Marketing GmbH (T&M). Für Wirbel innerhalb der Belegschaft der T&M sorgten Äußerungen der stellvertretenden Direktorin des Technikmuseums Menekse Wenzler auf einer Betriebsversammlung Mitte Mai, heißt es aus der Verdi-Betriebsgruppe am Technikmuseum gegenüber »nd«. Demnach vermittelte Wenzler den versammelten etwa 60 Kolleg*innen, dass der Wachschutz, mit dem die Stiftung die T&M beauftragte, beizeiten ausgeschrieben werden könnte. Andere Sicherheitsdienstleister könnten sich dann um den Auftrag bewerben. Sollte es so kommen, stünden nicht nur die Arbeitsplätze in der bisherigen Form infrage. Es müsste zudem geprüft werden, ob die hier greifende Rechtsnorm nicht für weitere Landesbetriebe anzuwenden sei.

Nach dem Beihilferecht seien Ausschreibungen immer dann erforderlich, wenn »die Gefahr der Begünstigung eines bestimmten Unternehmens« bestehe und so der Wettbewerb verfälscht werde, heißt es in einer Antwort der Senatskulturverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Sven Meyer. Am Technikmuseum stehe die Vergabe der Wachschutztätigkeiten an die T&M zur Disposition, weil hierbei »nur ein mittelbarer Bezug zum öffentlichen Stiftungszweck der Stiftung« vorläge, zitiert der Senat aus dem Wirtschaftsprüfbericht. Einfacher ausgedrückt: Tätigkeiten, die nicht zum Kerngeschäft eines Landesbetriebs gehören, müssen ausgeschrieben werden. Das Technikmuseum lasse sich derzeit »bei der Erarbeitung von Lösungen für den möglichen Verstoß« beraten. Bereits seit den Prüfberichten für 2020 werde auf die Problematik hingewiesen.

»Wenn der Senat, wie in seinen Antworten durchscheint, zu der Auffassung kommt, dass Dienstleistungen in unseren eigenen Betrieben, die durch den Tarifvertrag der Länder bisher mit guten Arbeitsbedingungen verbunden waren, nun marktüblich finanziert werden sollen, wäre das eine völlige Katastrophe«, ordnet Sven Meyer die Antworten gegenüber »nd« ein. Das dürfte die bisherige Beschäftigungs- und Vergabepraxis des Landes Berlin infrage stellen.

Meyer kritisiert die Idee, Arbeiten entlang des Kernbetriebs zu unterscheiden: »Die Bestimmung dessen, was ein Kernbetrieb ist, halte ich für willkürlich.« Die Anwendung kann dazu führen, dass schlecht bezahlte Kräfte ausgegliedert werden. »Wie soll ein Museum ohne Wachschutz aussehen, gerade in Berlin?«, fragt Meyer. »Wie soll ein Krankenhaus ohne Reinigungskräfte und ohne Sicherheitsdienst aussehen?« Meyer sagt: »Hier wird eine bisher nie gebrauchte Rechtsvorschrift in Stellung gebracht, um offensichtlich Kosten bei Dienstleistungen im Bereich von niedrigen Lohngruppen flächendeckend einzusparen.«

Gewerkschaften und Abgeordnetenhaus streiten seit Jahren für eine Reintegration der T&M ins Technikmuseum.

© nd vom 26.Juni 2024

Senat für den Weiterbetrieb der VHS

Beliebtes Bildungsangebot vor dem Aus: Entscheidung des Bezirksamts bedroht Fortbestand der VHS Reinickendorf!
Das Reinickendorfer Bezirksamt verhindert, dass bis auf sehr weniger Ausnahmen, die Volkshochschulen neue Verträge für Dozent:innen abschließen kann.
Das beliebte Fort- und Weiterbildungsangebot für die Bürger:innen ist damit gefährdet.

Es herrscht Unsicherheit in den Bezirksämtern. Nach dem Urteil zum Thema Scheinselbstständigkeit des Bundessozialgerichts (vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 R) befürchten die Ämter hohe Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung für die Honorarkräften der Volkshochschulen (VHS) leisten zu müssen. Unklar ist auch, wie die freien Dozent:innen rechtssicher weiterbeschäftigt werden können, ohne das Risiko eines strafbaren Handelns gemäß § 266a StGB einzugehen.

Der Berliner Senat arbeitet aktuell an einer Klärung der Situation, damit die Volkshochschulen und die Musikschulen ihr Angebot für die Berliner:innen weiter aufrecht erhalten können. Die zuständigen Senatsverwaltungen haben schriftlich zugesichert, dass sie in enger Absprache mit der Deutschen Rentenversicherung Bund stehen, um eine tragfähige Lösung für alle Bezirke zu erarbeiten und der Annahme vorsätzlichen Handelns gezielt entgegenzuwirken. Sie fordern die Ämter auf, sich per Bezirksamtsbeschluss vor ihre Mitarbeitenden zu stellen und damit die Handlungssicherheit in den betroffenen Einrichtungen zu gewährleisten.

Trotz der Rückendeckung durch den Senat gibt es einen Bezirk, dessen Bezirksamt den Beschluss gefasst hat, bis auf wenige Ausnahmen, keine weiteren Honorarverträge für Lehrkräfte an ihrer VHS mehr zu unterzeichnen: Reinickendorf. Damit steht das Bildungsangebot der VHS vor dem Aus. Auf Anfrage von Sven Meyer, MdA, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie am 16.05.2024 bestätigte StS für Schulbau und Schuldigitalisierung, Dr. Torsten Kühne, dass alle Bezirke außer Reinickendorf der Empfehlung des Senats folgen und ihr Angebot nicht einschränken würden.

SPD-Abgeordnete sehen durch die Entscheidung des Bezirksamts das Bildungsangebot in Reinickendorf in Gefahr

„Die Entscheidung des Bezirksamtes ist nicht verständlich. Wieso wird die dauerhafte Schließung der VHS in Reinickendorf riskiert, die eine sehr wichtige Institution für Fort- und Weiterbildung für viele Bürger:innen ist? Diese Entscheidung ist weder im Sinne der Bürger:innen, die dadurch auf ein wichtiges Bildungsangebot verzichten müssen, noch im Sinne der Dozent:innen, die dadurch akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind“, sagt Sven Meyer, Mitglied der Berliner SPD-Fraktion und Wahlkreisabgeordneter im Bezirk.

Sascha Rudloff, Mitglied der SPD-Fraktion in der BVV Reinickendorf, erklärt dazu: „Reinickendorf darf durch seinen Sonderweg auf keinen Fall sein außerschulisches Bildungsangebot nachhaltig schädigen. Ich fordere das Bezirksamt daher auf, dem Beispiel der anderen Bezirke und der Empfehlung des Senats umgehend zu folgen.“

© Kiezblatt.de vom 4.Juni 2024

Das Bezirksamt Reinickendorf schließt keine neuen Verträge mit Honorarkräften ab

Ist der Fortbestand der Volkshochschule Reinickendorf (VHS) bedroht? Dies lässt zumindest eine Pressemitteilung des Abgeordneten Sven Meyer und des Bezirksverordneten Sascha Rudloff (beide SPD) unter der Überschrift „Beliebte Bildungsangebot vor dem Aus: Entscheidung des Bezirksamts bedroht Fortbestand der VHS Reinickendorf“ befürchten.

Hintergrund ist, dass Reinickendorf derzeit keine neuen Verträge mit Honorarkräften der Volkshochschule, der Musikschule und der Jugendkunstschule abschließt. Anlass ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2022 zum Thema Scheinselbstständigkeit bei Dozentinnen und Dozenten, die auf Honorarbasis tätig sind. Seit dem Richterspruch, genannt „Herrenberg-Urteil“ werden hohe Nachforderungen an die Deutsche Rentenversicherung für diesen Personenkreis befürchtet. Unklar scheint auch noch immer, wie sie rechtssicher weiterbeschäftigt werden können.

Der Berliner Senat arbeite aktuell an einer Klärung der Situation, damit die Volkshochschulen und Musikschulen ihr Angebot weiter aufrechterhalten können, erklärten Sven Meyer und Sascha Rudloff. Die zuständigen Senatsverwaltungen hätten schriftlich zugesichert, dass sie in Absprache mit der Deutschen Rentenversicherung stehen, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Die Bezirke seien aufgefordert worden, sich vor ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen und damit die Handlungsfähigkeit in den betroffenen Einrichtungen zu gewährleisten. Dieser „Rückendeckung“ durch den Senat seien nahezu alle Bezirke gefolgt – außer Reinickendorf. Die Sozialdemokraten beziehen sich dabei auf Aussagen von Schulstaatssekretär Dr. Torsten Kühne (CDU) bei einer Ausschusssitzung des Abgeordnetenhauses Mitte Mai.

Reinickendorf dürfe durch seinen „Sonderweg“ das außerschulische Bildungsangebot auf keinen Fall schädigen. Aufgrund des bezirklichen Vorgehens stünde es vor dem Aus, konstatierten Sven Meyer und Sascha Rudloff.

Das Bezirksamt reagierte erklärte, dass es den Senat in der Pflicht sehe, zeitnah rechtssichere Rahmenbedingungen zu treffen. Nach dem Urteil hätten die Bezirke das Land Berlin mehrfach aufgefordert, „eine Klärung herbeizuführen“. Es sei zwar gut und richtig, dass die zuständigen Senatsverwaltungen auf die Deutsche Rentenversicherung zugegangen seien, sagte Bürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU). „Wir als Bezirk müssen nun auf das Ende der Gespräche warten“. Auf rein mündliche Zusagen möchte sich Reinickendorf offenbar nicht verlassen. Um neue Verträge abschließen zu können, müsse der Senat zuvor Rechtssicherheit herstellen. Ohne sie würden „erhebliche Risiken in Bezug auf die Strafbarkeit und Regresspflicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Honorarverträge unterschreiben gesehen“. Das eigene Vorgehen wertet der Bezirk auch als „Schutz im Rahmen der Fürsorgepflicht“. Bisherige Honorarverträge hätten zudem weiter Bestand.

Reinickendorf steht mit dieser Einschätzung, wie erwähnt, allein unter den Bezirken. Deutlich wurde das beispielsweise am 29. Mai bei der BVV im Nachbarbezirk Spandau. Auch dort war das „Herrenberg-Urteil“ Thema einer mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke. Spandau bewerte die Lage anders als Reinickendorf, hieß es in der Antwort von Bürgermeister Frank Bewig (CDU). Sein Bezirk folge der Bitte des Senats nach einem Weiterbetrieb von Kultur- und Bildungsveranstaltungen. Dies geschehe auch deshalb, weil bereits Gespräche zwischen der Landesregierung und der Deutschen Rentenversicherung mit dem Ziel einer Rechtssicherheit liefen. Laut seinen Informationen sollen sie bis zur Sommerpause abgeschlossen sein, so Frank Bewig. Vor diesem Hintergrund die Arbeit der Volkshochschule und der Musikschule zu gefährden, „wäre ein Desaster“.

© Berliner Woche vom 7.Juni 2024

SPD kritisiert fehlenden Betriebsrat bei landeseigener Grün Berlin GmbH

Die Berliner SPD kritisiert, dass das zum Land Berlin gehörende Unternehmen Grün Berlin GmbH keinen regulären Betriebsrat hat. Statt dessen existiert lediglich eine sogenannte Mitarbeitervertretung.

Diese verfügt über ähnliche aber lange nicht alle Rechte eines regulären Betriebsrats. Das geht aus Antworten der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, auf Anfragen der SPD hervor. Weniger Rechte hat die Mitarbeitervertretung danach unter anderem, wenn Personal eingestellt oder versetzt werden soll oder auch bei Kündigungen.

SPD: Landeseigene Betriebe haben Vorbildfuktion

Die Mitarbeitervertretung von Grün Berlin wird an Einstellungen und Ähnlichem nicht beteiligt und hat auch nicht die Möglichkeit, einer Kündigung zu widersprechen. Ein ordentlicher Betriebsrat kann das schon.

Die Berliner SPD-Abgeordneten Sven Meyer und Linda Vierecke kritisieren es als inakzeptabel, dass Grün Berlin als landeseigenes Unternehmen keinen Betriebsrat hat. Gerade die öffentliche Hand habe hier eine wichtige Vorbildfunktion. Staatssekretärin Behrendt sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Sie begründet das in einer Antwort auf die SPD-Anfrage damit, dass die Belegschaft weiter jederzeit das Recht habe, einen Betriebsrat zu wählen.

Sendung: rbb 88.8, 16.03.2024, 13:00 Uhr

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Berlin: SPD plädiert für Reformen bei Taxi- und Mietwagen

Die Berliner SPD will mit einem Entschließungsantrag den Senat zu Reformen im Taxi- und Mietwagenwesen drängen. Zudem sollen die Kontrollen durch die Behörden forciert werden.

Zum Artikel


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Anna Thewalt berichtet über die erfolgreiche Aufstockung des Etatpostens zur Berufsorientierung. Die Koalition hatte sich in den ursprünglichen Verhandlungen auf eine Zahl von 2000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen als Zielgröße gleichermaßen zur Vermeidung unterbrochener Ausbildungsbiografien wie des dräuenden Fachkräftemangels.

Wichtiger erschien mir allerdings stets die geeignete Passung, einen Ausbildungsplatz für wirklich jede und jeden Suchende/n, der nicht nur fachlich, sondern auch bezüglich der informellen Faktoren die Profile der jungen Menschen wie der Ausbildungsbetriebe in Übereinstimmung bringt. Die unverändert desaströsen Abbrecher:innenquoten lassen sich nicht mit der rein quantitativen Deckung an Ausbildungsplätzen entsprechend der Schulabgänger:innenzahl reduzieren, sondern nur, indem man den Fachkräften von morgen bereits in der Findungsphase ein realistisches Bild ihrer zukünftigen Tätigkeiten vermittelt.

Dass es uns gelungen ist, für diese Prozesse noch einmal zusätzliche Mittel aufzubringen und auch weiterhin großartige Projekte wie die Mobile Bauwerkstatt in ihrer Arbeit zu unterstützen, ist eine gute Nachricht für das System der dualen Ausbildung in Berlin. Die Kritik der Opposition wie des Berliner DGB lässt an der Stelle außer Acht, dass wir für die Folgejahre noch nicht über die entsprechenden Zahlen verfügen. Sobald diese vorliegen, werden wir auch in die Diskussion über die entsprechenden Mittel eintreten.



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Christian Lelek widmet sich einmal mehr der Wiedereingliederung der T&M GmbH, eines Tochterunternehmens der Stiftung Deutsches Technikmuseum in den Mutterkonzern. Seit Juni 2021 gibt es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses, der vom Stiftungsrat genauso lange ignoriert wird.

Personelle Mehrkosten bei Fusion – erstaunliche Dyssenergie

Hielt die Geschäftsführung bisher etwa allgemeine Begründungen für ausreichend, dass andere Berliner Museen ähnlich verfahren würden, werden neuerdings vermeintliche Mehrkosten im siebenstelligen Bereich ohne stichhaltige Erläuterung als Argument herangezogen. Die Senatskulturverwaltung übernahm diese Gesamtsumme von 1,6 Millionen Euro (davon alleine 1,2 Millionen für erwartete personelle Mehraufwendungen) in einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage.

Ich werde gemeinsam mit Salim Bellachia und den anderen Mitgliedern des Betriebsrates der T&M GmbH nicht nachlassen in meinen Bemühungen, bis beim Technikmuseum alle Mitarbeiter:innen endlich wieder in einem Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beschäftigt sind.

Link zum Artikel des nd

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Vergangenheit, die nicht vergeht: Ein seit Jahrzehnten verbotener Baustoff erhält nochmal die Möglichkeit, Bauleute und Mieter mit seiner tumorerzeugenden Faser zu verseuchen. Die im Rahmen der energetischen Sanierungen projektierten Gebäudearbeiten an den Fassaden und Lüftungsschächten aus den 50er bis 80er Jahren müssen unter strengster Einhaltung der entsprechenden Richtlinien erfolgen.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, werde ich insbesondere die Vorgehensweise bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verfolgen.




→ nd vom 13.11.2023

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Sankt Nimmerlein? Echt jetzt?
Vielleicht sollte der verehrte Kollege Valgolio sich einfach mal mit der Geschichte des Mindestlohns in Deutschland und Berlin im letzten Jahrzehnt beschäftigen. Es waren Sozialdemokrat:innen, deren unermüdlicher Einsatz ihn überhaupt erst ermöglicht hat und es waren Sozialdemokrat:innen, die immer weiter gegen erhebliche Widerstände für jede neue Anpassung gekämpft haben. Ohne die SPD würden Friseurinnen und Gebäudereiniger in Ostdeutschland noch immer für 3,50 Euro die Stunde schuften.
Dass es – auch öffentliche – Arbeitgeber gibt, die jede Lücke im jeweiligen Gesetz nutzen und etwa die Zulagen für erschwerte Arbeitsbedingungen in den Gesamtlohn mit einrechnen, werden wir genauso wenig hinnehmen und dafür sorgen, dass kein/e Arbeitnehmer:in weniger als den Mindestlohn verdient.

→ nd vom 4.10.2023

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Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf saubere Schulen; die teilweise unhaltbaren Zustände an den Berliner Schulen müssen endlich angegangen werden.

Deshalb setze ich mich auch in der neuen Koalition für die Rekommunalisierung der Berliner Schulreinigung ein. Jede Schule muss ihre eigenen Reinigungskräfte – und ihre eigenen Hausmeister – beschäftigen, angestellt in einem Eigenbetrieb des Landes Berlin.

Gute Arbeit trifft auf gute Bildung.



nd vom 9.7.2023

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Über Jahrzehnte wurden die Leistungen v.a. in den Bereichen Soziales, Senioren und der Jugendhilfe verstärkt an freie Träger abgegeben mit der Maßgabe, diese könnten die Leistungen günstiger erfüllen. Der Verantwortung, dass dieses Kostenargument zwangsläufig zu Lasten der Mitarbeitenden geht, darf sich der Senat nicht mehr entziehen: dieselbe Leistung bei öffentlichen und freien Trägern muss auch gleich bezahlt werden.












Tagesspiegel vom 6.Juni 2023


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Ältere Presseerwähnungen