Technikmuseum: Zum Outsourcing verpflichtet
Das Technikmuseum prüft Privatisierung des Wachschutzes, es drohen eklatante Folgen – für Beschäftigte und das Land Berlin
Klingt zunächst völlig ermüdend, könnte aber die Beschäftigungs- und Vergabepraxis des Landes Berlin auf den Kopf stellen: Die Wirtschaftsprüfung für das Technikmuseum kommt wiederholt zu dem Schluss, dass die Stiftung Deutsches Technikmuseum gegen das Beihilferecht verstoßen könnte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssten in der Folge womöglich viele Arbeiten, die bisher innerhalb der landeseigenen Betriebe verrichtet wurden, fremdvergeben, sprich outgesourct werden. Dies beträfe Museen, Wohnungs- und Verkehrsunternehmen.
Konkret geht es um die 100-prozentige Tochter des Technikmuseums, der T&M Technik und Museum Marketing GmbH (T&M). Für Wirbel innerhalb der Belegschaft der T&M sorgten Äußerungen der stellvertretenden Direktorin des Technikmuseums Menekse Wenzler auf einer Betriebsversammlung Mitte Mai, heißt es aus der Verdi-Betriebsgruppe am Technikmuseum gegenüber »nd«. Demnach vermittelte Wenzler den versammelten etwa 60 Kolleg*innen, dass der Wachschutz, mit dem die Stiftung die T&M beauftragte, beizeiten ausgeschrieben werden könnte. Andere Sicherheitsdienstleister könnten sich dann um den Auftrag bewerben. Sollte es so kommen, stünden nicht nur die Arbeitsplätze in der bisherigen Form infrage. Es müsste zudem geprüft werden, ob die hier greifende Rechtsnorm nicht für weitere Landesbetriebe anzuwenden sei.
Nach dem Beihilferecht seien Ausschreibungen immer dann erforderlich, wenn »die Gefahr der Begünstigung eines bestimmten Unternehmens« bestehe und so der Wettbewerb verfälscht werde, heißt es in einer Antwort der Senatskulturverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Sven Meyer. Am Technikmuseum stehe die Vergabe der Wachschutztätigkeiten an die T&M zur Disposition, weil hierbei »nur ein mittelbarer Bezug zum öffentlichen Stiftungszweck der Stiftung« vorläge, zitiert der Senat aus dem Wirtschaftsprüfbericht. Einfacher ausgedrückt: Tätigkeiten, die nicht zum Kerngeschäft eines Landesbetriebs gehören, müssen ausgeschrieben werden. Das Technikmuseum lasse sich derzeit »bei der Erarbeitung von Lösungen für den möglichen Verstoß« beraten. Bereits seit den Prüfberichten für 2020 werde auf die Problematik hingewiesen.
»Wenn der Senat, wie in seinen Antworten durchscheint, zu der Auffassung kommt, dass Dienstleistungen in unseren eigenen Betrieben, die durch den Tarifvertrag der Länder bisher mit guten Arbeitsbedingungen verbunden waren, nun marktüblich finanziert werden sollen, wäre das eine völlige Katastrophe«, ordnet Sven Meyer die Antworten gegenüber »nd« ein. Das dürfte die bisherige Beschäftigungs- und Vergabepraxis des Landes Berlin infrage stellen.
Meyer kritisiert die Idee, Arbeiten entlang des Kernbetriebs zu unterscheiden: »Die Bestimmung dessen, was ein Kernbetrieb ist, halte ich für willkürlich.« Die Anwendung kann dazu führen, dass schlecht bezahlte Kräfte ausgegliedert werden. »Wie soll ein Museum ohne Wachschutz aussehen, gerade in Berlin?«, fragt Meyer. »Wie soll ein Krankenhaus ohne Reinigungskräfte und ohne Sicherheitsdienst aussehen?« Meyer sagt: »Hier wird eine bisher nie gebrauchte Rechtsvorschrift in Stellung gebracht, um offensichtlich Kosten bei Dienstleistungen im Bereich von niedrigen Lohngruppen flächendeckend einzusparen.«
Gewerkschaften und Abgeordnetenhaus streiten seit Jahren für eine Reintegration der T&M ins Technikmuseum.
Senat für den Weiterbetrieb der VHS
Beliebtes Bildungsangebot vor dem Aus: Entscheidung des Bezirksamts bedroht Fortbestand der VHS Reinickendorf!
Das Reinickendorfer Bezirksamt verhindert, dass bis auf sehr weniger Ausnahmen, die Volkshochschulen neue Verträge für Dozent:innen abschließen kann.
Das beliebte Fort- und Weiterbildungsangebot für die Bürger:innen ist damit gefährdet.
Es herrscht Unsicherheit in den Bezirksämtern. Nach dem Urteil zum Thema Scheinselbstständigkeit des Bundessozialgerichts (vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 R) befürchten die Ämter hohe Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung für die Honorarkräften der Volkshochschulen (VHS) leisten zu müssen. Unklar ist auch, wie die freien Dozent:innen rechtssicher weiterbeschäftigt werden können, ohne das Risiko eines strafbaren Handelns gemäß § 266a StGB einzugehen.
Der Berliner Senat arbeitet aktuell an einer Klärung der Situation, damit die Volkshochschulen und die Musikschulen ihr Angebot für die Berliner:innen weiter aufrecht erhalten können. Die zuständigen Senatsverwaltungen haben schriftlich zugesichert, dass sie in enger Absprache mit der Deutschen Rentenversicherung Bund stehen, um eine tragfähige Lösung für alle Bezirke zu erarbeiten und der Annahme vorsätzlichen Handelns gezielt entgegenzuwirken. Sie fordern die Ämter auf, sich per Bezirksamtsbeschluss vor ihre Mitarbeitenden zu stellen und damit die Handlungssicherheit in den betroffenen Einrichtungen zu gewährleisten.
Trotz der Rückendeckung durch den Senat gibt es einen Bezirk, dessen Bezirksamt den Beschluss gefasst hat, bis auf wenige Ausnahmen, keine weiteren Honorarverträge für Lehrkräfte an ihrer VHS mehr zu unterzeichnen: Reinickendorf. Damit steht das Bildungsangebot der VHS vor dem Aus. Auf Anfrage von Sven Meyer, MdA, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie am 16.05.2024 bestätigte StS für Schulbau und Schuldigitalisierung, Dr. Torsten Kühne, dass alle Bezirke außer Reinickendorf der Empfehlung des Senats folgen und ihr Angebot nicht einschränken würden.
SPD-Abgeordnete sehen durch die Entscheidung des Bezirksamts das Bildungsangebot in Reinickendorf in Gefahr
„Die Entscheidung des Bezirksamtes ist nicht verständlich. Wieso wird die dauerhafte Schließung der VHS in Reinickendorf riskiert, die eine sehr wichtige Institution für Fort- und Weiterbildung für viele Bürger:innen ist? Diese Entscheidung ist weder im Sinne der Bürger:innen, die dadurch auf ein wichtiges Bildungsangebot verzichten müssen, noch im Sinne der Dozent:innen, die dadurch akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind“, sagt Sven Meyer, Mitglied der Berliner SPD-Fraktion und Wahlkreisabgeordneter im Bezirk.
Sascha Rudloff, Mitglied der SPD-Fraktion in der BVV Reinickendorf, erklärt dazu: „Reinickendorf darf durch seinen Sonderweg auf keinen Fall sein außerschulisches Bildungsangebot nachhaltig schädigen. Ich fordere das Bezirksamt daher auf, dem Beispiel der anderen Bezirke und der Empfehlung des Senats umgehend zu folgen.“
© Kiezblatt.de vom 4.Juni 2024
Das Bezirksamt Reinickendorf schließt keine neuen Verträge mit Honorarkräften ab
Ist der Fortbestand der Volkshochschule Reinickendorf (VHS) bedroht? Dies lässt zumindest eine Pressemitteilung des Abgeordneten Sven Meyer und des Bezirksverordneten Sascha Rudloff (beide SPD) unter der Überschrift „Beliebte Bildungsangebot vor dem Aus: Entscheidung des Bezirksamts bedroht Fortbestand der VHS Reinickendorf“ befürchten.
Hintergrund ist, dass Reinickendorf derzeit keine neuen Verträge mit Honorarkräften der Volkshochschule, der Musikschule und der Jugendkunstschule abschließt. Anlass ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2022 zum Thema Scheinselbstständigkeit bei Dozentinnen und Dozenten, die auf Honorarbasis tätig sind. Seit dem Richterspruch, genannt „Herrenberg-Urteil“ werden hohe Nachforderungen an die Deutsche Rentenversicherung für diesen Personenkreis befürchtet. Unklar scheint auch noch immer, wie sie rechtssicher weiterbeschäftigt werden können.
Der Berliner Senat arbeite aktuell an einer Klärung der Situation, damit die Volkshochschulen und Musikschulen ihr Angebot weiter aufrechterhalten können, erklärten Sven Meyer und Sascha Rudloff. Die zuständigen Senatsverwaltungen hätten schriftlich zugesichert, dass sie in Absprache mit der Deutschen Rentenversicherung stehen, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Die Bezirke seien aufgefordert worden, sich vor ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen und damit die Handlungsfähigkeit in den betroffenen Einrichtungen zu gewährleisten. Dieser „Rückendeckung“ durch den Senat seien nahezu alle Bezirke gefolgt – außer Reinickendorf. Die Sozialdemokraten beziehen sich dabei auf Aussagen von Schulstaatssekretär Dr. Torsten Kühne (CDU) bei einer Ausschusssitzung des Abgeordnetenhauses Mitte Mai.
Reinickendorf dürfe durch seinen „Sonderweg“ das außerschulische Bildungsangebot auf keinen Fall schädigen. Aufgrund des bezirklichen Vorgehens stünde es vor dem Aus, konstatierten Sven Meyer und Sascha Rudloff.
Das Bezirksamt reagierte erklärte, dass es den Senat in der Pflicht sehe, zeitnah rechtssichere Rahmenbedingungen zu treffen. Nach dem Urteil hätten die Bezirke das Land Berlin mehrfach aufgefordert, „eine Klärung herbeizuführen“. Es sei zwar gut und richtig, dass die zuständigen Senatsverwaltungen auf die Deutsche Rentenversicherung zugegangen seien, sagte Bürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU). „Wir als Bezirk müssen nun auf das Ende der Gespräche warten“. Auf rein mündliche Zusagen möchte sich Reinickendorf offenbar nicht verlassen. Um neue Verträge abschließen zu können, müsse der Senat zuvor Rechtssicherheit herstellen. Ohne sie würden „erhebliche Risiken in Bezug auf die Strafbarkeit und Regresspflicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Honorarverträge unterschreiben gesehen“. Das eigene Vorgehen wertet der Bezirk auch als „Schutz im Rahmen der Fürsorgepflicht“. Bisherige Honorarverträge hätten zudem weiter Bestand.
Reinickendorf steht mit dieser Einschätzung, wie erwähnt, allein unter den Bezirken. Deutlich wurde das beispielsweise am 29. Mai bei der BVV im Nachbarbezirk Spandau. Auch dort war das „Herrenberg-Urteil“ Thema einer mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke. Spandau bewerte die Lage anders als Reinickendorf, hieß es in der Antwort von Bürgermeister Frank Bewig (CDU). Sein Bezirk folge der Bitte des Senats nach einem Weiterbetrieb von Kultur- und Bildungsveranstaltungen. Dies geschehe auch deshalb, weil bereits Gespräche zwischen der Landesregierung und der Deutschen Rentenversicherung mit dem Ziel einer Rechtssicherheit liefen. Laut seinen Informationen sollen sie bis zur Sommerpause abgeschlossen sein, so Frank Bewig. Vor diesem Hintergrund die Arbeit der Volkshochschule und der Musikschule zu gefährden, „wäre ein Desaster“.
© Berliner Woche vom 7.Juni 2024
SPD kritisiert fehlenden Betriebsrat bei landeseigener Grün Berlin GmbH
Die Berliner SPD kritisiert, dass das zum Land Berlin gehörende Unternehmen Grün Berlin GmbH keinen regulären Betriebsrat hat. Statt dessen existiert lediglich eine sogenannte Mitarbeitervertretung.
Diese verfügt über ähnliche aber lange nicht alle Rechte eines regulären Betriebsrats. Das geht aus Antworten der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, auf Anfragen der SPD hervor. Weniger Rechte hat die Mitarbeitervertretung danach unter anderem, wenn Personal eingestellt oder versetzt werden soll oder auch bei Kündigungen.
SPD: Landeseigene Betriebe haben Vorbildfuktion
Die Mitarbeitervertretung von Grün Berlin wird an Einstellungen und Ähnlichem nicht beteiligt und hat auch nicht die Möglichkeit, einer Kündigung zu widersprechen. Ein ordentlicher Betriebsrat kann das schon.
Die Berliner SPD-Abgeordneten Sven Meyer und Linda Vierecke kritisieren es als inakzeptabel, dass Grün Berlin als landeseigenes Unternehmen keinen Betriebsrat hat. Gerade die öffentliche Hand habe hier eine wichtige Vorbildfunktion. Staatssekretärin Behrendt sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Sie begründet das in einer Antwort auf die SPD-Anfrage damit, dass die Belegschaft weiter jederzeit das Recht habe, einen Betriebsrat zu wählen.
Sendung: rbb 88.8, 16.03.2024, 13:00 Uhr
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Berlin: SPD plädiert für Reformen bei Taxi- und Mietwagen
Die Berliner SPD will mit einem Entschließungsantrag den Senat zu Reformen im Taxi- und Mietwagenwesen drängen. Zudem sollen die Kontrollen durch die Behörden forciert werden.
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Anna Thewalt berichtet über die erfolgreiche Aufstockung des Etatpostens zur Berufsorientierung. Die Koalition hatte sich in den ursprünglichen Verhandlungen auf eine Zahl von 2000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen als Zielgröße gleichermaßen zur Vermeidung unterbrochener Ausbildungsbiografien wie des dräuenden Fachkräftemangels.
Wichtiger erschien mir allerdings stets die geeignete Passung, einen Ausbildungsplatz für wirklich jede und jeden Suchende/n, der nicht nur fachlich, sondern auch bezüglich der informellen Faktoren die Profile der jungen Menschen wie der Ausbildungsbetriebe in Übereinstimmung bringt. Die unverändert desaströsen Abbrecher:innenquoten lassen sich nicht mit der rein quantitativen Deckung an Ausbildungsplätzen entsprechend der Schulabgänger:innenzahl reduzieren, sondern nur, indem man den Fachkräften von morgen bereits in der Findungsphase ein realistisches Bild ihrer zukünftigen Tätigkeiten vermittelt.
Dass es uns gelungen ist, für diese Prozesse noch einmal zusätzliche Mittel aufzubringen und auch weiterhin großartige Projekte wie die Mobile Bauwerkstatt in ihrer Arbeit zu unterstützen, ist eine gute Nachricht für das System der dualen Ausbildung in Berlin. Die Kritik der Opposition wie des Berliner DGB lässt an der Stelle außer Acht, dass wir für die Folgejahre noch nicht über die entsprechenden Zahlen verfügen. Sobald diese vorliegen, werden wir auch in die Diskussion über die entsprechenden Mittel eintreten.
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Christian Lelek widmet sich einmal mehr der Wiedereingliederung der T&M GmbH, eines Tochterunternehmens der Stiftung Deutsches Technikmuseum in den Mutterkonzern. Seit Juni 2021 gibt es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses, der vom Stiftungsrat genauso lange ignoriert wird.
Personelle Mehrkosten bei Fusion – erstaunliche Dyssenergie
Hielt die Geschäftsführung bisher etwa allgemeine Begründungen für ausreichend, dass andere Berliner Museen ähnlich verfahren würden, werden neuerdings vermeintliche Mehrkosten im siebenstelligen Bereich ohne stichhaltige Erläuterung als Argument herangezogen. Die Senatskulturverwaltung übernahm diese Gesamtsumme von 1,6 Millionen Euro (davon alleine 1,2 Millionen für erwartete personelle Mehraufwendungen) in einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage.
Ich werde gemeinsam mit Salim Bellachia und den anderen Mitgliedern des Betriebsrates der T&M GmbH nicht nachlassen in meinen Bemühungen, bis beim Technikmuseum alle Mitarbeiter:innen endlich wieder in einem Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beschäftigt sind.
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Vergangenheit, die nicht vergeht: Ein seit Jahrzehnten verbotener Baustoff erhält nochmal die Möglichkeit, Bauleute und Mieter mit seiner tumorerzeugenden Faser zu verseuchen. Die im Rahmen der energetischen Sanierungen projektierten Gebäudearbeiten an den Fassaden und Lüftungsschächten aus den 50er bis 80er Jahren müssen unter strengster Einhaltung der entsprechenden Richtlinien erfolgen.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, werde ich insbesondere die Vorgehensweise bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verfolgen.
→ nd vom 13.11.2023
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Sankt Nimmerlein? Echt jetzt?
Vielleicht sollte der verehrte Kollege Valgolio sich einfach mal mit der Geschichte des Mindestlohns in Deutschland und Berlin im letzten Jahrzehnt beschäftigen. Es waren Sozialdemokrat:innen, deren unermüdlicher Einsatz ihn überhaupt erst ermöglicht hat und es waren Sozialdemokrat:innen, die immer weiter gegen erhebliche Widerstände für jede neue Anpassung gekämpft haben. Ohne die SPD würden Friseurinnen und Gebäudereiniger in Ostdeutschland noch immer für 3,50 Euro die Stunde schuften.
Dass es – auch öffentliche – Arbeitgeber gibt, die jede Lücke im jeweiligen Gesetz nutzen und etwa die Zulagen für erschwerte Arbeitsbedingungen in den Gesamtlohn mit einrechnen, werden wir genauso wenig hinnehmen und dafür sorgen, dass kein/e Arbeitnehmer:in weniger als den Mindestlohn verdient.
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Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf saubere Schulen; die teilweise unhaltbaren Zustände an den Berliner Schulen müssen endlich angegangen werden.
Deshalb setze ich mich auch in der neuen Koalition für die Rekommunalisierung der Berliner Schulreinigung ein. Jede Schule muss ihre eigenen Reinigungskräfte – und ihre eigenen Hausmeister – beschäftigen, angestellt in einem Eigenbetrieb des Landes Berlin.
Gute Arbeit trifft auf gute Bildung.
→ nd vom 9.7.2023
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Über Jahrzehnte wurden die Leistungen v.a. in den Bereichen Soziales, Senioren und der Jugendhilfe verstärkt an freie Träger abgegeben mit der Maßgabe, diese könnten die Leistungen günstiger erfüllen. Der Verantwortung, dass dieses Kostenargument zwangsläufig zu Lasten der Mitarbeitenden geht, darf sich der Senat nicht mehr entziehen: dieselbe Leistung bei öffentlichen und freien Trägern muss auch gleich bezahlt werden.
→ Tagesspiegel vom 6.Juni 2023
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Ältere Presseerwähnungen
- Rätsel um gesperrten U-Bahn-Eingang – Morgenpost, 10.12.2022
- Tue Gutes und mache es kund – Berliner Woche, 12.12.2022
- Gute Arbeit für Berlin – DGB Berlin-Brandenburg, 11.10.2022
- Tegel: Führung zum Kampf gegen die Nationalsozialisten – Morgenpost, 10.11.2022
- Emotionaler Kampf um Galeria Karstadt Kaufhof – BZ vom 20.6.2020
- Der Weg zu mehr Sauberkeit – Berliner Woche vom 18.8.20
- Schulen könnten sauberer sein – Reinickendorfer Allgemeine Zeitung vom 30.8.20
- Wer putzt die Schulen besser: Privatfirmen oder kommunale Mitarbeiter – Tagesspiegel vom 19.8.20