Streikrecht ist Grundrecht – auch für Auszubildende
Keine Fehlzeiten an Berufsschulen für die Teilnahme an Arbeitskämpfen
Das Streikrecht als grundgesetzlich geschütztes Rechtsgut muss auch für Auszubildende ohne Einschränkungen gelten. So hat es die Koalition im gemeinsamen Vertrag festgelegt und wir Sozialdemokraten werden für dessen Durchsetzung sorgen.
Rede in der Debatte am 19.Oktober 2023